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BAK Transport Wien

RATGEBER

Halteverbotszone für den Umzug in Wien beantragen

Zuständigkeit, Fristen und Kosten der mobilen Halteverbotszone

Eine eigene Halteverbotszone vor der Tür erspart am Umzugstag lange Tragewege und Parkplatzsuche. BAK Transport übernimmt die Beantragung für Sie — hier erfahren Sie trotzdem, wie der Ablauf offiziell funktioniert.

Zuständige Behörde: MA 46

Kurzfristige Halteverbotszonen für Übersiedlungen werden von der Magistratsabteilung 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) bewilligt. Der Antrag erfolgt schriftlich mit Angabe von Standort, Länge in Metern sowie Datum und Uhrzeit der geplanten Ladetätigkeit.

Fristen: mindestens 10 Werktage vorher

Der Antrag muss mindestens 10 Werktage vor dem Übersiedlungstermin bei der MA 46 eingebracht werden. In der Praxis empfiehlt sich mehr Vorlauf, da die Behörde jeden Antrag prüft. Die Verkehrszeichen selbst müssen spätestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn aufgestellt sein.

  • Antrag mindestens 10 Werktage vor dem Termin bei der MA 46
  • Verkehrszeichen mindestens 24 Stunden vorher aufstellen
  • Gültigkeitsdauer maximal 5 Werktage bzw. eine Woche, nur während der Ladezeiten

Kosten im Überblick

Für die Bewilligung fällt eine Bundesgebühr von €21 zuzüglich €6 pro Beilage (max. €36) sowie eine Verwaltungsabgabe von €37,78 an. Hinzu kommen die Kosten für Beschaffung, Aufstellung und Abbau der Verkehrszeichen.

Wir übernehmen die Beantragung

Bei BAK Transport ist die Halteverbot-Organisation im Fixpreis inklusive — Sie müssen sich um nichts kümmern.

Rechtzeitig planen

Da die Behörde mind. 10 Werktage Vorlauf braucht, sollten Sie den Umzugstermin frühzeitig mit uns abstimmen.

Aufstellung bestätigen lassen

Die Installation der Schilder muss am zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigt werden.

Häufige Fragen

Übernimmt BAK Transport die Beantragung der Halteverbotszone?

Ja, die Halteverbot-Organisation ist bei unseren Umzugspaketen im Fixpreis inklusive. Wir kümmern uns um Antrag, Schilder und Bestätigung.

Wie lange gilt eine bewilligte Halteverbotszone?

Maximal 5 Werktage bzw. eine Woche und nur für den Zeitraum der angegebenen Ladezeiten, zum Beispiel 7 bis 18 Uhr.

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