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Meldezettel Wien – Ummeldung nach dem Umzug

Frist, Unterlagen und Ablauf der Wohnsitz-Ummeldung in Wien

Nach jedem Umzug in Wien müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz behördlich ummelden. Das klingt bürokratisch, ist aber in wenigen Minuten erledigt — wenn Sie wissen, worauf es ankommt. Hier die wichtigsten Fakten zu Frist, Unterlagen und Ablauf.

Frist: spätestens 3 Tage nach dem Einzug

Die Frist für die Ummeldung beginnt nicht mit der Vertragsunterschrift oder Schlüsselübergabe, sondern erst mit dem tatsächlichen Einzug. Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Spätestens 3 Tage danach muss die Meldung erfolgen — bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung droht laut § 22 Meldegesetz eine Verwaltungsstrafe von bis zu €726.

  • Anmeldung frühestens am Tag des tatsächlichen Einzugs möglich
  • Spätestens 3 Tage nach dem Einzug bei einem Meldeservice
  • Verspätete oder fehlerhafte Meldung: Verwaltungsstrafe bis zu €726

Diese Unterlagen brauchen Sie

Der Meldezettel muss vollständig ausgefüllt und sowohl von Ihnen als auch von der Unterkunftgeberin bzw. dem Unterkunftgeber (z. B. Vermieter:in oder Eigentümer:in) unterschrieben sein. Zusätzlich benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.

Wo und wie melden Sie sich um?

In Wien können Sie sich bei jedem Meldeservice ummelden — unabhängig davon, in welchem Bezirk Sie wohnen. Die Ausstellung des Meldezettels ist kostenlos. Auch eine Zustellung per Post ist möglich, allerdings ohne Haftung der Behörde für den Postweg.

Kostenlos

Die Ausstellung des Meldezettels kostet nichts.

Jedes Meldeservice in Wien

Sie müssen nicht zum Amt in Ihrem eigenen Bezirk — jede Meldestelle in Wien nimmt Ihre Ummeldung entgegen.

Pro Person ein Meldezettel

Jede Person, die einzieht, benötigt ein eigenes, vollständig ausgefülltes Formular.

Häufige Fragen

Muss ich mich schon bei Vertragsunterschrift ummelden?

Nein. Die Frist beginnt erst mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit der Vertragsunterschrift oder Schlüsselübergabe. Eine Anmeldung vor dem Einzug ist sogar unzulässig.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Laut § 22 Meldegesetz drohen bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung Verwaltungsstrafen von bis zu €726. Erledigen Sie die Ummeldung daher am besten gleich in der ersten Woche nach dem Einzug.

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